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   BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83   

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BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83 (https://dejure.org/1984,3909)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83 (https://dejure.org/1984,3909)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - BReg. 2 Z 5/83 (https://dejure.org/1984,3909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wolfratshausen - 3 UR II 11/82
  • LG München II - 6 T 1150/82
  • BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 412
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83
    Der Gegenstand der beabsichtigten Beschlußfassung ist dabei derart anzugeben, daß die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung und der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlaßt ist, gewährt wird; maßgeblich ist das berechtigte Informationsbedürfnis (BayObLGZ 1961, 322/327; 1981, 220/226; Senatsbeschluß vom 28.6.1982 BReg. 2 Z 38/81; OLG Stuttgart Rpfleger 1974, 361; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. RdNr. 13, Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr. 3 k, je zu § 23; Palandt BGB 43. Aufl. § 24 WEG Anm. 1 d).

    Erforderlich und genügend ist jede Angabe, die erkennen läßt, worüber beraten und Beschluß gefaßt werden soll; im allgemeinen ist es aber nicht notwendig, daß das Einladungsschreiben bereits alle Einzelheiten des Beschlußgegenstandes enthält (BayObLGZ 1961, 322/327; 1973, 68/70; 1981, 220/226; OLG Stuttgart Rpfleger 1974, 361 unter Aufgabe der weitergehenden Anforderungen in der Entscheidung NJW 1961, 1359; Weitnauer aaO).

  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80

    Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83
    Der Gegenstand der beabsichtigten Beschlußfassung ist dabei derart anzugeben, daß die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung und der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlaßt ist, gewährt wird; maßgeblich ist das berechtigte Informationsbedürfnis (BayObLGZ 1961, 322/327; 1981, 220/226; Senatsbeschluß vom 28.6.1982 BReg. 2 Z 38/81; OLG Stuttgart Rpfleger 1974, 361; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. RdNr. 13, Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr. 3 k, je zu § 23; Palandt BGB 43. Aufl. § 24 WEG Anm. 1 d).

    Erforderlich und genügend ist jede Angabe, die erkennen läßt, worüber beraten und Beschluß gefaßt werden soll; im allgemeinen ist es aber nicht notwendig, daß das Einladungsschreiben bereits alle Einzelheiten des Beschlußgegenstandes enthält (BayObLGZ 1961, 322/327; 1973, 68/70; 1981, 220/226; OLG Stuttgart Rpfleger 1974, 361 unter Aufgabe der weitergehenden Anforderungen in der Entscheidung NJW 1961, 1359; Weitnauer aaO).

  • BayObLG, 22.12.1982 - BReg. 2 Z 96/81
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83
    Dabei geht der Senat von einem Jahresbetrag der Verwaltervergütung aus (vgl. Senatsbeschluß vom 22.12.1982 BReg. 2 Z 96/81).
  • BayObLG, 28.06.1982 - BReg. 2 Z 38/81
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83
    Der Gegenstand der beabsichtigten Beschlußfassung ist dabei derart anzugeben, daß die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung und der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlaßt ist, gewährt wird; maßgeblich ist das berechtigte Informationsbedürfnis (BayObLGZ 1961, 322/327; 1981, 220/226; Senatsbeschluß vom 28.6.1982 BReg. 2 Z 38/81; OLG Stuttgart Rpfleger 1974, 361; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. RdNr. 13, Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr. 3 k, je zu § 23; Palandt BGB 43. Aufl. § 24 WEG Anm. 1 d).
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83
    Erforderlich und genügend ist jede Angabe, die erkennen läßt, worüber beraten und Beschluß gefaßt werden soll; im allgemeinen ist es aber nicht notwendig, daß das Einladungsschreiben bereits alle Einzelheiten des Beschlußgegenstandes enthält (BayObLGZ 1961, 322/327; 1973, 68/70; 1981, 220/226; OLG Stuttgart Rpfleger 1974, 361 unter Aufgabe der weitergehenden Anforderungen in der Entscheidung NJW 1961, 1359; Weitnauer aaO).
  • BayObLG, 21.09.1984 - BReg. 2 Z 112/83
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83
    Nach Erledigung der Hauptsache ist nur noch über die Verfahrenskosten gemäß § 47 WEG zu entscheiden (BayObLGZ 1973, 30/32 ff.; 1975, 233/234 f.; BayObLG Rpfleger 1980, 192; Senatsbeschluß vom 21.9.1984 BReg. 2 Z 112/83).
  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83
    Nach Erledigung der Hauptsache ist nur noch über die Verfahrenskosten gemäß § 47 WEG zu entscheiden (BayObLGZ 1973, 30/32 ff.; 1975, 233/234 f.; BayObLG Rpfleger 1980, 192; Senatsbeschluß vom 21.9.1984 BReg. 2 Z 112/83).
  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83
    Nach Erledigung der Hauptsache ist nur noch über die Verfahrenskosten gemäß § 47 WEG zu entscheiden (BayObLGZ 1973, 30/32 ff.; 1975, 233/234 f.; BayObLG Rpfleger 1980, 192; Senatsbeschluß vom 21.9.1984 BReg. 2 Z 112/83).
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Angelegenheit bereits Gegenstand von Erörterungen war und die Wohnungseigentümer damit vertraut sind (vgl. BayObLG, NJW-RR 2004, 1092 f.; WuM 1985, 100).
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Die Bezeichnung "Neuwahl der Hausverwaltung" als Gegenstand der Tagesordnung deckt auch die Wiederwahl des bisherigen Verwalters sowie den Abschluss eines Verwaltervertrags mit diesem ab (z.B. BayObLG MDR 1982, 68; MDR 1985, 412; WuM 1992, 331; ZMR 2000, 858).
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06

    Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei

    Bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung ist der Gegenstand der beabsichtigten Beschlussfassung derart anzugeben, dass die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung und der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlasst ist, gegeben wird (BayObLG WuM 1985, 100).

    Wenn auch nicht alle Einzelheiten des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung angegeben werden können und müssen (BayObLG WuM 1985, 100), so ist doch ein solches Maß an Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit erforderlich, dass sich der einzelne Wohnungseigentümer über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden kann (BayObLG aaO.).

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Nach § 23 Abs. 2 WEG ist zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, daß der Gegenstand der beabsichtigten Beschlußfassung bei der Einberufung derart bezeichnet ist, daß die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung bzw. der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlaßt ist, gewährt wird (vgl. BayObLG NJW 1973, 1086; Rpfleger 1978, 445; MDR 1985, 412).
  • AG Düsseldorf, 07.07.2008 - 291 II 98/07

    Ladung zur Versammlung: Bezeichnung der Tagesordnungspunkte

    Wenn auch nicht alle Einzelheiten des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung angegeben werden können und müssen (BayObLG WuM 1985, 100), so ist doch ein solches Maß an Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit erforderlich, dass sich der einzelne Wohnungseigentümer über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden kann.
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